Grundlagen für Serviceleistungen – gültig ab 01.01.2021
1. Kundendienstsätze
Kundendienst an Sondergeräten auf Anfrage Anfahrtpauschalen nach Vereinbarung |
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2. Arbeitszeit
Montag – Freitag (inkl. 1 Stunde Pause) 7.oo – 15.3o Uhr Bei Wartungs- und Reparaturarbeiten, die auf Kundenwunsch zu besonderen Zeiten durchgeführt werden, sowie bei Überschreitung der täglichen Arbeitszeit von z.Zt. 7,5 Stunden und außerhalb der Arbeitszeitregelung erheben wir folgende Zuschläge. Für die ersten beiden tägl. 3. Zusatzkosten Wenn erforderlich, gehen Kosten für Übernachtung, Telefon, Beschaffungskosten für Ersatzteile wie Fracht, Express, Paketdienst usw. sowie sonstige notwendige Auslagen zu Lasten des Kunden.Ersatzteile werden nach der jeweils gültigen Preisliste berechnet. 4. Preisangleichung Bei Veränderungen der Kosten sind wir zu Anpassungen unserer Preise, ohne vorherige Rückfrage beim Kunden, berechtigt. Für die Berechnung von Leistungen gelten die zum Zeitpunkt der Ausführung der Arbeit geltenden Stundensätze. 5. Kostenvoranschläge Kostenvoranschläge sind unverbindlich und bedürfen der Schriftform. Überschreitungen um weniger als 18 % müssen dem Kunden nicht angezeigt werden. Vorwesentlichen Überschreitungen wird die Zustimmung des Kunden eingeholt. 6. Montagegeräte / Unterstützung Unseren Monteuren sind kostenlos, wenn erforderlich, Hilfspersonal, Hebebühnen, Gerüste, Werkzeuge u.ä. zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus ist jegliche Hilfe zu gewähren die geeignet ist, sachgemäßes Arbeiten zu ermöglichen. Schutz vor Witterungseinflüssen und erforderlicher Raum sind vom Kunden kostenlos zu stellen. Unsere Monteure sind verpflichtet, sich anfallende Arbeits-, Fahrt-, Wege- und Wartezeiten für Wartungs- und Reparaturarbeiten, verwendete Ersatzteile und sonstige anfallende Mittel und Aufwendungen, sowie den Reparaturerfolg auf den dafür vorgesehenen Formularen bestätigen zu lassen. |
8. Gewährleistung
Die Gewährleistung erfolgt nach den allgemeinen Lieferbedingungen der Hersteller. Für die eingebauten Ersatzteile leisten wir für die Dauer von 6 Monaten jedoch höchstens 500 Betriebsstunden Gewähr, sofern die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs- und Pflegearbeitendurchgeführt und Defekte nicht durch äußerliche Einwirkungen verursacht wurden. Für Folgeschäden übernehmen wir keine Haftung. 9. Mängelanzeige Innerhalb der Gewährleistungsfrist gemäß Nr. 8. sind uns Mängel unverzüglich zu melden. Von uns sind nur die Aufwendungen für die Behebung unverzüglich gemeldeter Mängel zu tragen. Entstehen weitere 10. Zusagen Unsere Techniker sind nicht zu Zusicherungen von Eigenschaften, Zusagen von Garantien, Einräumung Reklamations-, Garantie- und Austauschteile sind uns gereinigt und „frachtfrei“ einzusenden, Werden die Teile nicht zurückgeliefert oder ist das Austauschteil nicht komplett oder aufarbeitungsfähig, erfolgt eine 12. Zahlung / Preise Zahlungen haben gemäß den auf der Rechnung enthaltenen Bedingungen zu erfolgen. Alle gemachten 13. Sonderabsprachen Sonderabsprachen bedürfen generell der Schriftform. 14. Gerichtsstand Gerichtsstand für beide Teile ist Duisburg. |