Zu unserem Service gehören:
Grundlagen für Serviceleistungen
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– Prüfung von Abgasanlagen nach der jeweiligen Prüfnorm
– Motordiagnose und DPF Nachbehandlung
– Einleitungen vom Zwangsregenerationen
– Prüfungen von Antriebsbatterien
– Reparaturen von Wasserbefüllsystemen ( BFS )
– Reparaturen vom Elektrolytsystzemen ( EUW )
– Reparaturen von Ladegeräten
– Regenerationen von Antriebsbatterien
– Austausch von einzelnen Batteriezellen
– Verkauf von Antriebsbatterien sowie Ersatzteile
– durchführung von Maschienentransporte
– UVV- Prüfungen von Flurförderzeugen
– UVV- Abgasprüfungen Diesel / Treibgas
– UVV- Prüfungen von Anschlagmitteln
– UVV- Prüfungen von Leitern
– UVV- Prüfungen von KFZ nach DGUV70 Betriebsmitteln
Wartung sowie Umrüstung von Treibgas-Staplern und Kehrmaschinen
Beim Einsatz von Treibgas-Staplern und Kehrmaschinen kommt es leider immer wieder zu unliebsamen Vorfällen. Die Ursache ist oft mangelnde oder fehlende Wartung sowie Unsicherheit bei der Beurteilung von Verschleißzuständen an Dichtungen und Membranen. Es ist eine Forderung der Berufsgenossenschaft, hier eine größere Betriebssicherheit zu schaffen. Es werden daher folgende Wartungsarbeiten in den Unfallverhütungsvorschriften ergänzt bzw. neu aufgenommen:
alle 500 Betriebsstunden
Treibgasanlage auf Beschädigung und auf Dichtheit prüfen
Alle 1.000 Betriebsstunden oder 1 Jahr
Verdampfer/Druckregler reinigen und mit neuem Reparatursatz/Dichtsatz zusammenbauen
Alle 3.000 Betriebsstunden oder 2 Jahre
Hochdruck-Gasschläuche austauschen.
Entsprechend § 37 (VBG 21) der UVV „Verwendung von Flüssiggas“ hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass Flüssiggasanlagen von Fahrzeugen mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Die Abgasprüfung ist mindestens halbjährlich durchzuführen. Die durchgeführten Arbeiten müssen in einer Prüfbescheinigung dokumentiert werden. Die Berufsgenossenschaft hat Verdampfer/Druckregler der Modelle K aus Sicherheitsgründen vorgeschrieben. Verdampfer/Druckregler der Modelle J sind aus Sicherheitsgründen nicht mehr erlaubt.
Durchzuführende Arbeiten im Rahmen einer Wartung
1. Lenkung:
Lenkungsspiel, Spannstifte und Gelenkwelle, Anschläge, Radstandsanzeiger, Kettenspannung, Befestigung der Lenkhebel, Zahnkranz und Ritzel, Deichsel, Anschläge, selbsttätige Bremsstellung der Deichsel, Getriebe- und Motorbefestigung, Lenkantrieb
2. Bremsen:
Bremsbeläge, Bremsscheibe, Einstellung der Hand-, Fuß- und Sicherheitsbremse, Bremskabel und Gestänge, Bremsschalter u. Bremsfunktionsprüfung, Dichtheit von Bremsleitungen, Bremsflüssigkeit
3. Räder:
Bereifung und Felgen, Radbolzen, leichter Lauf, Radlagerspiel
4. Fahrgestell:
Schraubverbindungen, Schweißnähte, Gegengewicht, Schubschlitten, Laufschienen mit Gleitstücken und Laufrollen, Anschläge
5. Elektrische Anlage:
Fahrpedal, Fahrtrichtungsschalter, Impulssteuerung, Verkabelung, Relais, Schaltschloss, Fahrzeugbatterie mit Befestigung, Funkenbildung am Kollektor, elektrische Leitungen und Sicherungen, Masseschluss
6. Antrieb:
Kupplung, Getriebebefestigung, Lenkrollen, Antriebswelle, Kohlebürsten vom Fahrmotor, Leistungsbild Antriebsmotor, Kühlsystem, Motoreinstellung, Kraftstoffzuführung
7. Hydraulische Anlage:
Arbeitszylinder, Ventile, Ölfilter, Hydraulikzylinder, Hydrauliktank, Hydraulikschläuche
8. Huborgane:
Verbindungselemente und Schlösser, Lastketten, Hubgestänge
10. Lastaufnahmemittel:
Gabelzinken, Anbaugeräte, Plattform
11. Fahrerschutz und Sonstiges:
Schutzdach, Lastschutzgitter, Anhängevorrichtung
12. Abschmierung nach Schmierplan:
Kontrolle der Ölstände bzw. Wechsel, Schmierung aller vorgeschriebenen Stellen
Die hier aufgeführten Arbeiten beziehen sich auf verschiedene Gerätetypen und stellen nur einen Ausschnitt der erforderlichen Tätigkeiten dar. Diese Ausführungen sind an die Vorschriften der einzelnen Hersteller angelehnt.